Service

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Voraussetzung für den LS Service ist die ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung. Aber Anträge, Genehmigungsverfahren und Richtlinien führen oft zu vielerlei Fragen, mit denen Sie sich vielleicht überfordert fühlen. Keine Sorge! Unter der unten angegebenen Nummer helfen wir Ihnen weiter und bieten Unterstützung bei der Beantwortung, damit Sie unseren LS-Beförderungsdienst in Anspruch nehmen können.
Die Kosten für LS-Fahrten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenbeförderung von dem behandelnden Arzt verordnet wird. Um die LS-Leistungen ohne Vorleistung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Patient die Verordnung zu einer Krankenbeförderung (ausgestellt durch den Arzt) sowie eine Genehmigung der Krankenkasse.
Personen, die über entsprechende Unterlagen nicht verfügen, können LS-Fahrten gegen Vorleistung in Anspruch nehmen.

Verordnungen / Genehmigungen

Sie können unseren Beförderungsdienst selbstverständlich jederzeit -privat- buchen. In aller Regel werden unsere Dienste aber -verordnet- und sind so durch Krankenkassen oder andere Versicherungen als Kostenträger nach eingehender Prüfung abgesichert. Hierzu ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
  • Je nach Diagnose stellt der Arzt die Verordnung einer Krankenbeförderung für eine oder mehrere Konsiliarfahrten für einen bestimmten Zeitraum aus. Die Verordnung sollte als Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen und Tragestuhl bzw. liegend ausgewiesen sein.
  • Diese ärztliche Verordnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse oder einem entsprechenden Kostenträger, wie z.B. Pflegekasse oder Rentenversicherung vor Fahrtantritt ein. In aller Regel wird seitens dieser Stellen sehr zeitnah über die Kostenübernahme entschieden.
  • Ist die Genehmigung erteilt, geben Sie uns bitte die Beförderungstermine möglichst umgehend bekannt, damit wir sie adäquat in unsere Planung aufnehmen können.
  • Sind Sie von Zuzahlungen durch Ihre Krankenkasse befreit, zeigen Sie unserem Fahrer vor Fahrtbeginn Ihre aktuell gültige Befreiungskarte. Dann wird der Eigenanteil nicht erhoben. Sollten Sie von Zuzahlungen nicht befreit sein, müssen wir den Eigenanteil direkt vor der Fahrt von Ihnen einnehmen. Selbstverständlich erhalten Sie einen entsprechenden Quittungsbeleg.
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