Service
Voraussetzung für den LS Service ist die ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung. Aber Anträge, Genehmigungsverfahren und Richtlinien führen oft zu vielerlei Fragen, mit denen Sie sich vielleicht überfordert fühlen. Keine Sorge! Unter der unten angegebenen Nummer helfen wir Ihnen weiter und bieten Unterstützung bei der Beantwortung, damit Sie unseren LS-Beförderungsdienst in Anspruch nehmen können.
Die Kosten für LS-Fahrten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenbeförderung von dem behandelnden Arzt verordnet wird. Um die LS-Leistungen ohne Vorleistung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Patient die Verordnung zu einer Krankenbeförderung (ausgestellt durch den Arzt) sowie eine Genehmigung der Krankenkasse.
Personen, die über entsprechende Unterlagen nicht verfügen, können LS-Fahrten gegen Vorleistung in Anspruch nehmen.